- Wirkungszwecksteuer
- Steuer, die bereits durch Ankündigung oder Auferlegung der Steuer nicht fiskalische Zwecke erreichen soll, so dass im Modellfall der Besteuerungsgegenstand mit einer gewissen Zeitverzögerung entfällt. Die gewünschte Verhaltensänderung wäre verwirklicht.- Vgl. auch ⇡ Steuerklassifikation.
Lexikon der Economics. 2013.